Wasserschaden, was nun?

Oberstes Gebot: Schaden melden! Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit ihrer Versicherung und/oder der Hausverwaltung / dem Vermieter auf Grundsätzlich gilt immer: Wer seiner Versicherung einen Schaden melden möchte, sollte so schnell wie möglich handeln. In jedem Versicherungsvertrag gibt es üblicherweise eine bestimmte Frist, innerhalb der man sich als Versicherter im Schadensfall zu melden hat, länger als 3 Tage sollten sie nicht warten. Schauen sie in ihren Vertrag, um Zweifel zu beseitigen und die Fristen zu wahren.

Egal, um welche Versicherungspolice es sich genau handelt – die abgefragten Grundinformationen sind im Großen und Ganzen immer gleich. Die wichtigsten Angaben, die ihre Schadensmeldung enthalten sollte, sind:

1
Schaden der Versicherung melden

2
Auf der Website passenden Trockner anfragen

3
Wir übersenden Ihnen ein Angebot.

4
Wir liefern Ihnen den Trockner

5
Der Trockner läuft und erfüllt seinen Dienst.

6
Wir holen den Trockner wieder ab.

Jetzt Schaden
melden!
Wir sind 24 Stunden 7 Tage die Woche für Sie erreichbar
So finden Sie uns

KONZEPTTROCKNUNG Hauptstraße 65, 16548 Glienicke Nordbahn

Telefonnummer 033056 / 99 55 23

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